Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen der gradwert − grafikdesign + werbetechnik und unseren Kunden gelten, und zwar sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
1. Auftragserteilung und -annahme
Auftragserteilungen an die gradwert − grafikdesign + werbetechnik erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form, im Allgemeinen durch Bestätigung eines entsprechenden Angebotes. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
Sämtliche Nebenabreden zum Vertragsverhältnis sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und gradwert − grafikdesign + werbetechnik regeln sich nach den folgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart werden.
2. Angebote
Die Angebote der gradwert − grafikdesign + werbetechnik sind, sofern nicht anders vermerkt, freibleibend und unverbindlich.
3. Preise
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern es sich beim jeweiligen Geschäftspartner nicht um eine Privatperson handelt.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zeitspanne ohne Abzug zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn gradwert − grafikdesign + werbetechnik über den Betrag verfügen kann. Bei einem Auftragswert über 1000 Euro wird eine Abschlagszahlung fällig.
Werden gradwert − grafikdesign + werbetechnik Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist gradwert − grafikdesign + werbetechnik berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. gradwert − grafikdesign + werbetechnik ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle im Laufe der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erbrachten Leistungen und Produkte jedweder Art, die der Kunde käuflich erwirbt, bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von gradwert − grafikdesign + werbetechnik.
6. Zurückbehaltungsrecht
Kommt der Kunde seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so behält sich gradwert − grafikdesign + werbetechnik das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen und erstellte Produkte jedweder Art bis zu ihrer vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. Weiterhin behält sich gradwert − grafikdesign + werbetechnik in einem solchen Fall das Recht vor, für die Erbringung weiter Leistungen und die Erstellungen weiterer Produkte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, auch wenn dies vertraglich nicht vereinbart war.
7. Überlassung von Rechten
Sofern dies vertraglich nicht anders vereinbart wird, überlässt gradwert dem Kunden keine Rechte, die über das gewöhnliche Nutzungsrecht hinausgehen. Insbesondere steht dem Kunden kein Recht zur Weitergabe, Vermietung oder Verkauf der erstellten Produkte an Dritte zu.
Sofern gradwert für die Erstellung der Produkte oder die Erbringung der Leistung Produkte Dritter verwendet, unterliegen diese ausdrücklich dem Copyright des jeweiligen Herstellers. gradwert räumt dem Kunden in einem solchen Fall lediglich die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen gradwert und dem jeweiligen Rechteinhaber ergebenden möglichen Rechte ein.
8. Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Der Kunde stellt gradwert − grafikdesign + werbetechnik von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. gradwert − grafikdesign + werbetechnik ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob hieran eventuell Rechte Dritter bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten, er muss über die Genehmigung zur Veröffentlichung oder Veränderung dieser Daten verfügen.
gradwert haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung von Daten, es sei denn ein Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt vor.
Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten selbst verantwortlich. gradwert − grafikdesign + werbetechnik übernimmt keine Haftung für Schreibfehler und fehlerhafte Inhalte.
Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu, keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, politische extremistische Positionen vertreten oder sonst irgendwie gegen geltendes Recht verstoßen oder Straftatbestände erfüllen. gradwert − grafikdesign + werbetechnik ist berechtigt, entsprechende Aufträge zurückzuweisen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die genannten Bestimmungen zu erfüllen. gradwert ist es nicht möglich, im Falle einer Intervention Dritter zu prüfen, ob Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind. Das Gleiche gilt, wenn Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen könnten.
9. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Die gradwert − grafikdesign + werbetechnik übergebenen Informationen werden vertraulich behandelt. Soweit sich gradwert − grafikdesign + werbetechnik Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist gradwert − grafikdesign + werbetechnik berechtigt, die Daten dem Dritten gegenüber offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Der Kunde stellt gradwert von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an gradwert − grafikdesign + werbetechnik -gleich welcher Form-übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an gradwert − grafikdesign + werbetechnik zu übermitteln.
10. Leistungen, Haftung
1. Eine unserer Dienstleistungen ist die Erstellung und das Testen der Webseiten des Kunden mit allen dazu erforderlichen Tätigkeiten, das Vermitteln von Speicherplatz, das Anmelden bei Suchmaschinen, das Registrieren von Domains, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden.
2. Der Kunde haftet für die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Vorlagen. Eine Prüfung der Daten durch gradwert erfolgt lediglich im Hinblick auf Druck- bzw. Belichtungsfähigkeit. Entsprechen die Daten nicht den damit verbundenen Anforderungen, entfällt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde auf eine Beseitigung von Fehlern oder Mängeln verzichtet, über die er von gradwert - grafikdesign+werbetechnik informiert wurde.
3. Die vom Kunden übergebenen Datenträger, Dateien oder Vorlagen sind ausschließlich von diesem zu sichern. gradwert - grafikdesign+werbetechnik ist zur Anfertigung einer Kopie ausschließlich für die Herstellung der Endprodukte berechtigt. Sofern vom Kunden gelieferte Daten von gradwert für weitere Datenverarbeitungsschritte in andere Datenformate umgewandelt werden müssen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Archivierung oder Herausgabe dieser neuen Dateien.
4. Eine Archivierung von Daten und Datenträgern, die vom Kunden erstellt bzw. von diesem geliefert wurden, erfolgt nicht. gradwert wird die ihm übergebenen Vorlagen und Datenträger bis zur Rückgabe sorgsam behandeln. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt gradwert nur zum Materialwert. Weitergehene Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
5. Der Kunde hat die ihm zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. gradwert verlangt eine Autorenkorrekur. Sollte dies aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, übernimmt gradwert keine Haftung für Satz- und Gestaltungsmängel einschließlich für inhaltliche oder orthographische Fehler sowie Farbabweichungen. Korrekturen in Dateien, die der Kunde geliefert hat, übernimmt gradwert nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte, aufwandsabhängige Vergütung.
6. Für die Inhalte der Druckerzeugnisse und deren Richtigkeit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Im Übrigen hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Daten und gegebenenfalls zur Korrektur übergebenen Zwischenerzeugnisse und Vorlagen zur Druckfreigabe mit den von ihm zur Verfügung gestellten Dateien und Unterlagen genauestens zu vergleichen und auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Kunden über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die erst in einem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsschritt entstanden sind bzw. erkannt werden konnten. Dies gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.
7. Die gelieferte Ware ist hinsichtlich ihrer vertragsgemäßen Ausführung vom Kunden zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für den Kunden ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge schriftlich, per Telefax oder E-mail.
8. Erhebt der Kunde berechtigte Beanstandungen, so ist gradwert nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder gradwert oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die beanstandeten Waren vollständig und unbeschädigt an gradwert zurückzugeben.
9. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
10. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der Bestellten Ware sind vom Kunden zu Akzeptieren. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Materialsonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 % ab 1000 kg auf 15 %.
11. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet gradwert nur in Höhe der eigenen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist gradwert von seiner Haftung befreit, wenn es die Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abtritt.
12. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere für Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, etwaige Dateien mit geringer Auflösung (Bilder oder Grafiken unter 300 dpi) und Dateien (speziell pdf-Dateien) mit nicht eingebetteten Schriften. Etwaige Farbabweichungen bzw. geringe Einbußen bei der Qualität, besonders im Digitaldruck, begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Gleiches gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen Proofs, Andrucken und Auflagendruck.
13. Werden Daten vom Kunden als druckfertig geliefert, so hat der Kunde eine farbige, verbindliche Vorlage mitzuliefern. Fehlt diese Vergleichsmöglichkeit, so kann gradwert für alle sich daraus ergebenden Fehler keine Haftung übernehmen. Dies betrifft insbesondere die korrekte und vollständige Darstellung von Schriften, Farben und sonstigen Gestaltungselementen. Bei Lieferung eigener Proofs oder Andrucke kann gradwert nur dem Eurooffsetstandard folgen.
14. Eine Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wird ausgeschlossen.
10.1. Erstellung und Testung von Webseiten
Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch gradwert − grafikdesign + werbetechnik nach den Wünschen des Kunden. Werden während der Bearbeitungszeit Änderungen gewünscht, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, ist gradwert berechtigt diese gesondert in Rechnung zu stellen.
Nach Erstellung der Homepage und deren Übergabe an den Kunden übernimmt gradwert keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen.
Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage oder ihrer Teilfertigungen davon zu überzeugen, dass die von gradwert gefertigten Seiten den Vereinbahrungen des Vertrages entsprechen. Abweichungen sind gradwert unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.
gradwert − grafikdesign + werbetechnik ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gilt jedoch nur dann, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Auch bei vereinbarten Fristen hat gradwert eine Verzögerung der Leistung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die gradwert − grafikdesign + werbetechnik nicht beeinflussen kann, welche jedoch die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. gradwert − grafikdesign + werbetechnik ist daraufhin berechtigt, die Fertigstellung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verzögern.
10.2. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen
Soweit es um die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) geht, gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.
Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird gradwert − grafikdesign + werbetechnik zwischen dem Kunden und den Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. gradwert − grafikdesign + werbetechnik hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt gradwert hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, frei. Die vertragliche Leistung gilt mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
10.3. Anmeldung bei Suchmaschinen
Das Anmelden bei Suchmaschinen durch gradwert erfolgt als gesonderter Auftrag. Auf das Handling innerhalb der Suchmaschinen hat gradwert keinen Einfluss und übernimmt daher hierfür keine Gewährleistung.
10.4. Übertragung der Daten auf den Server
Der Kunde verpflichtet sich nach Abschluss der Datenübertragung die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten zu überprüfen und freizugeben. Für alle Veränderungen, die nach Freigabe durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung von gradwert − grafikdesign + werbetechnik ausgeschlossen.
Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Aufgrund eines eigenen, gesonderten Auftrages ist gradwert − grafikdesign + werbetechnik bereit, dies für den Kunden zu übernehmen. gradwert − grafikdesign + werbetechnik ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
10.5. Wartung und Pflege von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungs- oder Pflegevertrag mit gradwert − grafikdesign + werbetechnik abgeschlossen, ist letztere verpflichtet, die Seiten des Kunden in den vereinbarten Zeiträumen zu aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Daten bereitzustellen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungs-oder Pflegevertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
11. Gerichtstand
Für alle sich aus den Verhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Dippoldiswalde Gerichtsstand.
12. Vorzeitige Auflösung des Vertrages
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Hat gradwert die Kündigung zu vertreten, besteht nur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. In allen anderen Fällen steht gradwert − grafikdesign + werbetechnik das vertraglich vereinbarte Entgelt zu, jedoch ist dasjenige anzurechnen, was infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart wurde.
13. Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
14. Urheberrecht
Die von Gradwert im Kundenauftrag erstellten Gestaltungs- und Konzeptionsleistungen und Dateien gehen erst nach deren Vergütung einschließlich uneingeschränkter Nutzungsrechte in das Eigentum des Kunden über. Der Anspruch des Kunden ist dabei auf diejenigen Vorlagen und Dateien beschränkt, die von gradwert für die Erstellung der vom Kunden in Auftrag gegebenen Druckprodukte oder sonstigen Leistungen erzeugt wurden. Gradwert ist nicht verpflichtet, diese Vorlagen oder Dateien für die vom Kunden geplante weitere Verwendung umzuwandeln oder in anderer Weise zu verändern bzw. für die dem Kunden zur Verfügung stehende Technik oder Software nutzbar zu machen. Die fertig erstellten Dateien werden nach ihrer Vergütung auf Datenträger an den Kunden übergeben und sind ausschließlich von diesem zu archivieren und zu sichern.